WYCON BEAUTY ÜBERRASCHUNG
REGELWERK FÜR PRÄMIENAKTION
GEMÄSS ART. 10 UND 11 D.P.R. 430/2001
PRÄMIENAKTION
„WYCON BEAUTY SURPRISE“
Veranstalter:
Wycon Spa mit Sitz in Piazza IV Novembre 4, 20124 Mailand, USt-IdNr. 02317910186 (im Folgenden „Veranstalter“)
Beauftragter:
Wycon Spa hat die Firma Mazzolenis Barbara mit Sitz in Via Alleva 5/A – 28010 Fontaneto d'Agogna (NO), USt-IdNr.: 02609440033, gemäß Art. 5, 3. Absatz DPR 430/2001 als Beauftragten benannt, der sie in allen Angelegenheiten der Prämienaktion vertritt.
Art. 1 Bezeichnung der Prämienaktion
„WYCON BEAUTY SURPRISE“
Art. 2 Art der Aktion
Prämienaktion
Art. 3 Geltungsbereich der Aktion
National, in den folgenden Verkaufsstellen:
· WYCON cosmetics in Neapel – Via Scarlatti, 140 – Ecke Via Merliani 60-62-64
· WYCON cosmetics in Neapel – Via Toledo, 154/155
· WYCON cosmetics in Mailand – Via Torino, 21
· WYCON cosmetics in Mailand – Corso Vittorio Emanuele II, 4
· WYCON cosmetics in Florenz – Via dei Calzaiuoli, 88R
· WYCON cosmetics in Bologna – Via dell’Indipendenza, 24
· WYCON cosmetics in Marcianise – S.S. 87 Sannitica Loc. Aurno im Centro Commerciale Campania
· WYCON cosmetics Standort Bari - Via Sparano, 87
Art. 4 Zeitraum der Prämienaktion (im Folgenden „Aktionszeitraum“)
Von Donnerstag, 02. April 2026 bis Sonntag, 05. April 2026 – während der Öffnungszeiten des Geschäfts
Art. 5 Empfänger (im Folgenden „Kunden“)
Vorbehalten für Kunden, die im Aktionszeitraum Einkäufe im Wert von mindestens 39,90 € in einer oder mehreren unter Art. 3 genannten Verkaufsstellen tätigen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des Veranstalters sowie die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen, die an der Organisation/Abwicklung der Aktion beteiligt sind.
Art. 6 Aktionsprodukte
Alle Produkte, die in den teilnehmenden Verkaufsstellen verkauft werden.
Art. 7 Ziel der Aktion
Diese Preisaktion wird durchgeführt, um den Verkauf in den Verkaufsstellen zu steigern.
Art. 8 Art des Preises
Der Preis besteht aus einem Wycon Osterei mit einem Gewicht von 220 g, das eine Wycon Überraschung enthält.
· Der Preis ist weder in Bargeld noch in Goldmünzen umwandelbar, und der Berechtigte hat kein Recht, mit oder ohne Zuzahlung einen anderen Preis zu wählen oder zu erhalten, auch wenn dieser einen geringeren Wert hat. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit der Preise gleichwertige oder höherwertige Waren oder Dienstleistungen zu übergeben.
· Bei Ablehnung des Preises hat der Kunde keinen Anspruch auf Auszahlung des Preiswerts in bar, wie im D.P.R. 430/01 vorgesehen.
Art. 9 Ablauf der Aktion
Alle Kunden, die während des Aktionszeitraums einen Einkauf von mindestens € 39,90 (Einzelbeleg – keine Mehrfachbelege) in einem oder mehreren teilnehmenden Geschäften tätigen, erhalten gleichzeitig mit dem Kauf ein Wycon Osterei mit einem Gewicht von 220 g, das eine Wycon Überraschung enthält.
Es gilt Folgendes:
· Jeder Einkauf mit einem Einzelbeleg von mindestens € 39,90 (keine Mehrfachbelege), getätigt in einem oder mehreren teilnehmenden Geschäften, berechtigt zum Erhalt eines Wycon Ostereis.
Falls der Preis nicht mehr verfügbar ist, erhält der Berechtigte einen Einkaufsgutschein im Wert von € 5,00, der innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellung im ausgebenden Geschäft eingelöst werden kann.
· Der Preis muss ausschließlich zum Zeitpunkt des Kaufs abgeholt werden.
Art. 10 Gesamtpreis
Es werden 2.000 Wycon Ostereier mit einem Gewicht von 220 g ausgegeben, die jeweils eine Wycon Überraschung enthalten.
Der geschätzte Gesamtwert der Preise, die voraussichtlich vergeben werden und somit von den Kunden eingelöst werden können, beträgt € 10.340 inkl. MwSt.
Menge Wert Gesamtwert Gesamtpreis
Nr. 2.000 Wycon Ostereier € 5,17 pro Ei € 10.340 inkl. MwSt.
Die Preise werden gleichzeitig mit dem Kauf übergeben, gemäß den Bestimmungen für Gewinnspielaktionen (gemäß Art. 19, Absatz 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 1997, Nr. 449, und D.P.R. 26. Oktober 2001, Nr. 430, wie sie durch das Rundschreiben des Ministeriums für Produktionsaktivitäten vom 28. März 2002, Nr. 1, ausgelegt werden). Da der Preis unmittelbar beim Kauf übergeben wird, ist für die Aktion keine Sicherheitsleistung gemäß der geltenden Gesetzgebung erforderlich.
Die Steuern im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion werden gemäß Art. 4 des Rundschreibens vom 28.03.2002 und D.P.R. 26.10.2001 Nr. 430 entrichtet.
Art. 11 Werbung für die Aktion
Die Werbung, die in jeglicher Form zur Kommunikation der Aktion durchgeführt wird, entspricht dieser Regelung.
Die vollständige Regelung ist in den teilnehmenden Verkaufsstellen, auf der Website des Veranstalters und beim Beauftragten hinterlegt verfügbar.
Art. 12 Annahme der Regelung
Die Gewinnspielaktion unterliegt den Bedingungen dieser Regelung. Die Teilnahme an der Gewinnspielaktion bedeutet für die Teilnehmer die volle und bedingungslose Akzeptanz der in dieser Regelung enthaltenen Bedingungen.
Art. 13 Schlussbestimmungen
· Der Veranstalter, vertreten durch den Beauftragten, ist sich bewusst, dass die Veröffentlichung dieser Regelung ein öffentliches Versprechen im Sinne der Artikel 1989, 1990 und 1991 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt, und behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Regelung zu ändern und/oder zu ergänzen. Falls dies erforderlich sein sollte, werden die Änderungen die erworbenen Rechte der Verbraucher nicht beeinträchtigen, die über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen auf dieselbe Weise informiert werden, wie sie über diese Regelung informiert wurden, oder auf gleichwertige Weise.
· Die Gewinnspielaktion wird unter Einhaltung des D.P.R. 26.10.2001, Nr. 430 und gemäß den Anweisungen des Ministerialrundschreibens 28.03.2002, Nr. 1/AMTC des Ministeriums für Produktionsaktivitäten (jetzt Ministerium für Unternehmen und Made in Italy) durchgeführt, auf das Bezug genommen wird, soweit in dieser Regelung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.